Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von der Firma A.kulina GmbH mit dem Sitz Konradstraße 16, 90429 Nürnberg, nachfolgend A.kulina genannt, an Kindereinrichtungen und Schulen, nachfolgend Kunde genannt, erbracht werden. Dabei ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB maßgeblich.
1.2 Als Kunden kommen nur Geschäftskunden (B2B) in Betracht. Als Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft einzustufen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.3 Die von A.kulina erbrachten Leistungen haben die kontinuierliche Zubereitung und Lieferung von Speisen zum Gegenstand, die an die Kunden geliefert werden.
1.4 Vom Kunden verwendete AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Kunde diesen nicht ausdrücklich oder schlüssig widerspricht. Tätigt A.kulina eine Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass A.kulina die AGB des Kunden annimmt.
1.5 Die Vertragssprache ist deutsch. Eine zusätzliche Vertragssprache kann vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von A.kulina sind stets freibleibend.
2.2 Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn A.kulina die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Bei Nichtvorliegen einer Auftragsbestätigung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
2.3 Der Inhalt des Liefervertrages ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein sowie den Vertrag über die Erbringung der Kinderverpflegung.
2.4 Mündliche Erklärungen sind unverbindlich.
§ 3 Erfüllungsort, Lieferbedingungen
3.1 Die Lieferung der Speisen erfolgt ab dem Hauptsitz von A.kulina.
3.2 Die Lieferungen sind in den Schulferien mindestens zwei Wochen vor Eintritt beidseitig zu vereinbaren.
3.3 Bei fehlender Bedarfsmeldung liefert A.kulina die Anzahl der Portionen vom Vortag. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Lieferungen.
3.4 Die Bestellung der benötigten Essens-Portionen erfolgt tagesaktuell bis spätestens 8 Uhr morgens.
3.5 Bei höheren Ausfällen z.B. infolge von Ferienzeiten, internen Team-Veranstaltungen oder Festen, hat der Kunde mindestens eine Woche im Voraus A.kulina zu informieren. Alle Schließzeiten sind schriftlich bzw. per E-Mail zu melden.
3.6 Die Lieferung erfolgt durch A.kulina selbst an den Kunden ab einer Liefermenge von mindestens 15 Portionen. Bei einer Liefermenge unter 15 Portionen zahlt der Kunde einen von der Entfernung abhängigen und individuell zu vereinbarenden Preisaufschlag.
3.7 A.kulina ist bemüht, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Sollte im Einzelfall ein Liefertermin nicht eingehalten werden können, informiert A.kulina den Kunden vorab telefonisch.
3.8 Die Rückholung der Transportbehälter erfolgt i.d.R. am auf den Liefertag folgenden Werktag. Transportbehälter, die mit Getränken und Speisen in Kontakt kamen, sind auf Grund hygienischer Bestimmungen grob vorgereinigt zurückzugeben.
§ 4 Hindernisse bei der Lieferung
In Fällen höherer Gewalt wie Wetterkatastrophen, bei Energiemangel, Ausfall von Gerätschaften, sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen wie Arbeitermangel sowie unvorhersehbaren politischen oder wirtschaftlichen Ereignissen ist A.kulina berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder die Liefertermine hinauszuschieben. Die Verlängerung setzt voraus, dass die andere Vertragspartei unverzüglich über den Grund der Behinderung in Kenntnis gesetzt wird, sobald absehbar ist, dass die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann.
§ 5 Pflichten der Vertragsparteien
5.1 A.kulina verpflichtet sich, die von ihr geschuldeten Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen und die Lieferungen nach Maßgabe dieser AGB eigenverantwortlich sicherzustellen.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.
5.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle arbeits-, gesundheits-, versicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
5.4 A.kulina verpflichtet sich, für die Lieferungen der Speisen nur einwandfreie Grundstoffe und Produkte zu verwenden und die lebensmittelrechtlichen, insbesondere die hygienischen Vorschriften einzuhalten.
5.5 A.kulina verpflichtet sich bei der Anlieferung der Speisen, die internen Sicherheits- und Ordnungsvorschriften des Kunden zu beachten.
§ 6 Vergütung
6.1 Die Preise werden pro Portion kalkuliert, wobei kleine, mittlere und große Portionen zu Nettopreisen zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet werden.
6.2 Eine Anpassung der Preise kann bis zu 10 % pro Jahr, u.a. infolge der Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie, in Abstimmung mit dem Kunden erfolgen.
6.3 Die Preise pro Portion beinhalten keine Reinigung der Lieferbehälter und keine Entsorgung der Essensreste. A.kulina behält sich vor, für diese Leistungen eine Reinigungs- und Essensresteentsorgungspauschale auf die Portion umzuschlagen, falls die Transportbehälter nicht abgespült und die Essensreste am nächsten Tag von A.kulina gesondert abgeholt und fachgerecht entsorgt werden sollen.
6.4 Nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von A.kulina sind, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Zahlung
7.1 Die Zahlung der Rechnung hat bargeldlos mittels Überweisung, per Lastschrift oder per Abrechnungsfirma zu erfolgen. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto von A.kulina oder der Abrechnungsfirma. Fehler und Verzögerungen bei den verschiedenen Zahlungsarten gehen zu Lasten des Kunden.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel 14 Tage nach Erbringung der Leistungen. Alle Zahlungen sind mit Zustellung der Rechnung fällig.
7.3 Abweichungen von Zahlungszielen müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 8 Zahlungsverzug
8.1 Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
8.2 Wenn die Rechnung nach Ablauf von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht beglichen ist, versendet A.kulina ohne vorherige Ankündigung eine Mahnung mit Gebühr und der angefallenen Verzugszinsen an den Kunden.
8.3 A.kulina ist berechtigt, bei mindestens einer in Zahlungsverzug geratenen Rechnung des Kunden mit einer Ankündigung von sieben Tagen im Voraus die Lieferungen einzustellen. A.kulina behält sich vor, nach sofortiger Begleichung aller offenen Rechnungen die Zusammenarbeit fortzusetzen.
§ 9 Mängelrüge und Gewährleistung
9.1 Die Vollständigkeit der Lieferung sowie die Beschaffenheit der Speisen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen. Soweit dabei Mängel festgestellt werden, hat der Kunde diese A.kulina schnellstmöglich anzuzeigen. Bei Unterlassen der Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren Mangel. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber A.kulina zu rügen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Mängelrechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
9.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (u.a. Qualität, Gewicht) oder bei nur unerheblicher Mehr- oder Minderlieferung der Speisen.
9.3 A.kulina verpflichtet sich, Lieferungen mittlerer Art und Güte zu leisten. Weisen die Speisen trotz aller im Verkehr angewendeten Sorgfalt bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, gewährt A.kulina bei fristgerechter Mängelrüge grundsätzliche eine Minderung der Preise für die Speisen.
§ 10 Schadensersatz
10.1 Die Haftung von A.kulina im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Speisen und Leihwaren an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung und Bruch der Leihwaren auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für die Leihwaren. Die Rücknahme der Leihwaren erfolgt unter Vorbehalt. Nach der Reinigung der Leihwaren sind Brüche und Fehlmengen dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Außerdem besteht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von Vertragspartnern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein anderer in Satz 1 genannter Fall vorliegt.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
11.1 Eine Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, die in engem Zusammenhang zum Anspruch des Kunden auf mangelfreie Vertragserfüllung stehen.
11.2 Forderungsabtretungen erkennt A.kulina nicht an.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferten Gegenstände (z.B. Thermoboxen, Salatdosen, Lieferbehälter) bleiben mit Ausnahmen der Speisen im Eigentum von A.kulina und werden nur leihweise überlassen.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, leihweise überlassene Gegenstände pfleglich zu behandeln. Die Gegenstände sind bei der nächsten Lieferung von Speisen zurückzugeben, es sei denn es, es liegt eine gesonderte Vereinbarung vor. Sie dürfen nicht für private und/oder interne Zwecke in der Einrichtung verwendet werden.
12.3 Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Kunde Ersatz in Höhe der Widerherstellungskosten bei Beschädigungen und in Höhe der Neuanschaffungskosten bei Zerstörung oder Verlust zu leisten. Die Kosten bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Gegenstände werden mit der Reparatur oder der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
12.4 Eine Bestätigung der Rückgabe erfolgt stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, über alle während der Zusammenarbeit und nach Vertragsende bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten, insbesondere personen- und geschäftsbezogene Daten, Stillschweigen zu bewahren.
13.2 Eine Offenlegung der Daten darf im Einzelfall nur nach schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners erfolgen.
§ 14 Beendigung des Vertrages
14.1 Der Vertrag wird auf ein Jahr abgeschlossen und kann erstmalig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden.
14.2 Das Jahr ist abweichend vom Kalenderjahr und dauert vom 01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres an.
14.3 Bei fehlender Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wobei er jeweils mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden kann.
14.4 Unberührt davon bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. aus betriebsbedingten Gründen die Fortführung der Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.
b. eine Vertragspartei ihre vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen in erheblichem Umfang verletzt.
14.5 Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
14.6 Eine Einzugsermächtigung erlischt mit der Beendigung des Vertrages.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis, u.a. wegen Lieferungen, ist der Geschäftssitz von A.kulina, es sei denn, es liegt eine gesonderte Vereinbarung vor.
15.2 Es ist deutsches Recht anwendbar.
15.3 Jede Änderung dieses Vertrages sowie eine Abweichung von der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
15.4 Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten oder die AGB Lücken aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung oder der Regelungslücke entspricht.
Impressum
Firma
A.kulina GmbH
Konradstraße 16
90429 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 0911/4753802
Telefax: 0176/2383838
E-Mail: info@a-kulina.com
Geschäftsführer (vertretungsberechtigt)
Alexander Fries
Handelsregister Amtsgericht Nürnberg, HRB 33467
Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
USt-IdNr.: DE309016159
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Alexander Fries
Konradstraße 16
90429 Nürnberg
Deutschland
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